Bei uns können Sie Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für folgende Maßnahmen beantragen
- behindertengerechte Ausstattung von bereits bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsplätzen
- sonstige Maßnahmen, durch die eine behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich wird.
Sie können außerdem Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen beantragen, die mit der Beschäftigung Ihrer schwerbehinderten Arbeitnehmenden verbunden sind, wenn diese von Art und Schwere ihrer Behinderung bei der Arbeit besonders betroffen sind. Das gilt vor allem dann, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet wäre.
Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung bewilligt werden kann, ist u.a. von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Auch die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist von der beantragten Hilfe abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes.
Für Finanzielle Leistungen, wie z. B. eine Einstellungsprämie, eine personelle Unterstützung oder Zuschüsse zu Investitionskosten für einen neuen Arbeitsplatz, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig (Link siehe unter Weiterführende Informationen).
Wenn Sie Ihren Firmensitz in Ratingen oder Velbert haben, sprechen Sie bitte die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei der dortigen Stadtverwaltung an. Die Kontaktdaten finden Sie unter Weiterführende Informationen.