Der Kreis Mettmann ist als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zuständig:
- für Menschen mit Behinderung in der Regel ab dem Schuleintritt (längstens bis zur Beendigung der Schulbildung), die eine körperliche, geistige oder eine so genannte Mehrfachbehinderung haben.
- Eine wesentliche Behinderung liegt vor, wenn der körperliche oder geistige Gesundheitszustand länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Ziel der Eingliederungshilfe ist, die Folgen einer Behinderung zu mildern oder abzuwenden und den behinderten Menschen zu einem weitgehend eigenständigen Leben zu befähigen.
Unsere Leistungen als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe umfassen unter anderem:
- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Schulbegleitungen,
- heilpädagogische Maßnahmen,
- Autismus-Therapien.
Auch der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger kann für Leistungen der Eingliederungshilfe der zuständige Ansprechpartner sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes.