• An wen richte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich grundsätzlich gegen das persönliche Verhalten von Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der kreisangehörigen Städte richten Sie an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der jeweiligen kreisangehörigen Stadt, bzw. an die Landrätin, soweit es sich um Bedienstete der Kreisverwaltung handelt. Diese sind im Rahmen ihrer Eigenschaft als Dienstvorgesetzte zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung. Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt selbst entscheidet die Landrätin im Rahmen seiner Aufgabenstellung als Kommunalaufsicht. Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Landrätin erhoben wird, entscheidet hierüber die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Wenn Sie eine allgemeine Beschwerde / Eingabe oder Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, müssen Sie keine bestimmte Form oder Frist beachten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, sind die Vorwürfe, mutmaßlichen Rechtsverstöße bzw. Ihr generelles Begehren konkret zu benennen.