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Aufgaben & Funktionen

Die Landrätin wird von den Bürgern des Kreises direkt gewählt. Sie vereinigt viele Funktionen in einer Person: Sie ist Leiterin von Kreisverwaltung und Kreispolizei, Vorsitzende des Kreistages und oberste Repräsentantin des Kreises.

Seit dem 1. November 2025 ist Dr. Bettina Warnecke Landrätin des Kreises Mettmann. Sie wurde bei der Kommunalwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Gleichzeitig wählten die Bürgerinnen und Bürger den Kreistag des Kreises Mettmann für fünf Jahre.

Die Landrätin nimmt folgende Aufgaben wahr: 

  • Leitung der Kreisverwaltung,
  • erste Repräsentantin des Kreises,
  • Vorsitzende des Kreistages und des Kreisausschusses
  • sowie die Leitung der Kreispolizeibehörde

Sie ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses durch die Kreisverwaltung. Als Behördenleiterin unterstehen ihr die etwa 1300 Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie die rund 800 Polizeibeamten und Tarifkräfte der Kreispolizeibehörde. In der Kreisverwaltung leitet Landrätin Dr. Warnecke eines der fünf Dezernate selbst. Im Dezernat I sind ihr das Amt für Organisation und Wirtschaftsförderung, das Personalamt, das Prüfungsamt sowie das Sozialamt unmittelbar zugeordnet. 

Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet auf Kreisebene vielfach auf die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden. Stattdessen ist die Landrätin im Wege der "Organleihe" befugt, auch für das Land tätig zu sein. So führt sie als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und in Kooperation mit den Schulräten als "Staatliches Schulamt" die Aufsicht über die Schulen im Kreis. Auch für die Leitung der Kreispolizeibehörde bedient sich das Land der Landräte und Landrätinnen.