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Was wird gefördert? 

  • Der Neubau oder der Kauf eines Neubaus eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Der Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung

Näheres finden Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2026.

Zinsgünstige Darlehen

Sie erhalten ein Zinsgünstiges Darlehen (0,5%) in Höhe von:

  • Einkommensgruppe A 148.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
  • Einkommensgruppe B 88.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
  • Einkommensgruppe A 184.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
  • Einkommensgruppe B 110.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
Zuzüglich je 24.000 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person.

Tilgungsnachlass

Der Tilgungsnachlass beträgt 10 % für die Einkommensgruppe A.