Was wird gefördert?
- Der Neubau oder der Kauf eines Neubaus eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Der Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
Näheres finden Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2026.
Zinsgünstige Darlehen
Sie erhalten ein Zinsgünstiges Darlehen (0,5%) in Höhe von:
- Einkommensgruppe A 148.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
- Einkommensgruppe B 88.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
- Einkommensgruppe A 184.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
- Einkommensgruppe B 110.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
Tilgungsnachlass
Der Tilgungsnachlass beträgt 10 % für die Einkommensgruppe A.