Erwerb eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Sie möchten einen Bus-, oder Lkw-Führerschein erwerben und diesen gewerblich nutzen? Dann müssen Sie den Erwerb der sogenannten Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Der Nachweis über den Erwerb einer solchen Qualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung. Die anschließende Prüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Die Ergebnisse werden digital an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln und können von uns im Rahmen der Beantragung abgerufen werden. Danach können Sie die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen, in den für die entsprechenden Klassen die Schlüsselzahl 95 (gültig für fünf Jahre) eingetragen wird.
Inhaber eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Führerscheininhaber müssen im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag dann fünf weitere Weiterbildungen (Module) bei einer Fahrschule durchlaufen, um die entsprechende Schlüsselzahl verlängern zu lassen.
Der Nachweis über die Teilnahme an diesen Modulen wird digital an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und kann von uns im Rahmen der Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises abgerufen werden.