Bauliche Anlagen an Gewässern
Wenn Sie eine bauliche Anlage in oder an einem Gewässer errichten wollen, muss eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Brücken, Stege, Leitungen, Zäune und Uferbefestigungen in oder an Gewässern können beispielsweise bei Hochwasserereignissen zu Behinderungen des Abflusses führen. Deshalb benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, wenn Sie eine bauliche Anlage in oder an einem Gewässer errichten wollen.
Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Datenschutzhinweise
- PDF-Datei: Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - DSGVO-Infoblatt
- PDF-Datei: Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern nach § 22 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) NRW - DSGVO-Infoblatt
- PDF-Datei: Planfeststellungen und Plangenehmigungen nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - DSGVO-Infoblatt
- PDF-Datei: Wasserechtliche Stellungnahmen im Bauantragsverfahren - DSGVO-Infoblatt
Formulare zum Download
- (PDF, 71 kB)