Altlastenauskunft
Sie möchten ein Grundstück erwerben, eine Baumaßnahme durchführen oder Ihr Grundstück anderweitig nutzen? Dann ist für Sie die Frage der „Altlastenfreiheit“ von Bedeutung. Hier erhalten Sie Auskunft.
Beschreibung
Sogenannte "Altlasten" sind im Laufe der jahrzehntelangen industriellen Produktion entstanden. Häufig wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt und haben sich in den Böden angesammelt. Heute können Gefahren für Menschen, Pflanzen und Gewässer von diesen Altlasten ausgehen.
Schon viele Jahre werden bei uns Informationen über die verunreinigten Grundstücke im Kreis gesammelt. Weiterführende Untersuchungen und Maßnahmen werden laufend auf den Weg gebracht. Die betroffenen Flächen werden in einem sogenannten Altlastenkataster geführt.
Altablagerungen und Altstandorte können den Wert und die Nutzbarkeit Ihres Grundstückes beeinflussen, wenn beispielsweise beim Bauen schädlicher Bodenaushub teuer entsorgt werden muss. Aber nicht jede Altlast stellt eine Gefahr dar. Eine frühzeitige Nachfrage bei uns ist wichtig, damit eine Umsetzung Ihrer Pläne ermöglicht wird. Vermeiden Sie als Eigentümer, Käufer oder Bauherr daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster bei uns im Vorfeld von Genehmigungsverfahren ein.
Erste Informationen und einen allgemeinen Überblick zur Altlastensituation erhalten Sie im Geoportal der Kreisverwaltung. Die Informationen ersetzen allerdings keine amtliche Auskunft.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft mündlich oder schriftlich mit Hilfe des Formulars beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs Ihres Antrags auf Altlastenauskunft. Eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung einzelner Anträge ist daher nicht möglich.
Kosten
Für die Erteilung einer Altlastenauskunft erhebt der Kreis Mettmann eine Gebühr gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).
Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem Zeit- und Arbeitsaufwand. Die Gebühr beträgt je angefangene Viertelstunde 17,50 €. Für Standardauskünfte wird in der Regel eine Gebühr zwischen 35-70 € berechnet. Anfragen mit außergewöhnlichem Aufwand können im Einzelfall auch eine höhere Gebühr erfordern.
Hinweis: Auf etwaige zusätzliche Vermittlungs- oder Servicegebühren, die von Drittanbietern erhoben werden, hat der Kreis Mettmann keinen Einfluss. Diese Gebühren werden nicht vom Kreis festgesetzt oder erhoben.
Datenschutzhinweise
Formulare zum Download
- (PDF, 324 kB)