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Betriebserlaubnis für Apotheken

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Beschreibung

Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder Apotheker eine Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.

Auch der Wechsel einer Filialleitung muss durch den Betreiber der Apotheke bei uns angezeigt werden.

Die nötigen Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Die jeweils zu verwendenden Vordrucke finden Sie unter "Formulare zum Download".

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Frau Böhnisch oder Herrn Gerkens unter den unten genannten Kontaktdaten auf.

Im Falle einer Neuerrichtung einer Apotheke reichen Sie bitte die Baupläne, Ansichtszeichnungen sowie die pharmazeutische Baubeschreibung beim Kreisgesundheitsamt zur Stellungname ein.

Kosten

Die Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer öffentlichen Apotheken ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der zurzeit geltenden Fassung gebührenpflichtig (250 bis 3.500 €).

Rechtsgrundlage(n)

Formulare zum Download

Kontakt

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