Trichinenuntersuchung und Umgang mit Wildbret
Nach aktuellem EU-Recht sind Jägerinnen und Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen entsprechende Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.
Achtung - Trichinenuntersuchung in der Weihnachts- und Neujahrswoche 2025/2026
Trichinenuntersuchung in der Weihnachts- und Neujahrswoche 2025/2026
Die Kreisverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis zum 02.01.2025 geschlossen.
Letzte Trichinenuntersuchung 2025: Montag, 22.12., 13 Uhr.
Erste Trichinenuntersuchung 2026: Montag, 05.01.
Untersuchung in Krefeld
Alle Fleischproben, die zwischen Weihnachten und Neujahr 2025/26 untersucht werden sollen, müssen eigenständig nach Krefeld zum CVUA-RRW (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper) gebracht werden.
Die Proben werden dort am Montag, 29.12.2025 und am Freitag, 02.01.2026 untersucht, wenn die Proben bis 10 Uhr dem Untersuchungsamt vorliegen.
Für die Untersuchung in Krefeld im CVUA-RRW ist ein zusätzliches Einsendeformular notwendig, das vollständig ausgefüllt werden muss.
Das Einsendeformular befindet sich am Kühlbriefkasten in einer separaten Klarsichthülle bzw. kann hier heruntergeladen werden.
Anschrift
CVUA-RRW
Deutscher Ring 100
47798 Krefeld
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier zum Download: Wichtige Information zur Trichinenuntersuchung zwischen Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Achtung - Neuer Standort für Kühlbriefkasten
Der Trichinenkühlschrank hat einen neuen Standort
Der Kühlbriefkasten befindet sich nun am Durchgang zwischen Kreishaus und dem Nebengebäude in dem die Trichinenuntersuchung stattfindet.
Hier finden Sie eine Anfahrtsskizze zum Download.
Beschreibung
Wildbret
Wir haben für Sie das Merkblatt Tipps für Jägerinnen und Jäger zum Umgang mit Wildfleisch, Pflichten und Rechte des Jägers mit allen relevanten Informationen erstellt.Trichinen
Die Trichinellose (Trichinenerkrankung) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Als Trichinellose wird die Infektion mit der "Wurmlarve Trichinella spiralis" bezeichnet. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält. Beim Tiefgefrieren oder Einfrieren von Fleisch über mehrere Tage werden die Larven abgetötet.
Die Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht ermöglichen, dass die Trichinenprobenentnahme durch die Jägerinnen und Jäger und Jagdausübungsberechtigten ohne Beschränkung auf einen bestimmten Jagdbezirk durchgeführt wird. Die Probeentnahme kann für Wildschweine und Dachse, die im eigenen Haushalt verwendet oder in geringen Mengen an Endverbraucherinnen und -verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel abgegeben werden, erfolgen.
Auf folgender Seite finden Sie nähere Informationen zur Fleisch- & Trichinenuntersuchung.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der erfolgte Besuch der Schulung zur "kundigen" Person. Mit dem Nachweis der Schulung kann die Jägerin oder der Jäger die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen.
Verfahrensablauf
Die Trichinenproben können Sie zur Untersuchung entweder an Ihrem Wohnort oder am Erlegeort abgeben. Die für den Erlegeort zuständige Behörde muss sich bei Anmeldung zur Trichinenuntersuchung den Übertragungsbescheid vorlegen lassen. Er kann bei wiederholter Untersuchung auch als Kopie hinterlegt werden.
Nach dem Ansprechen und Erlegen des Wildes sowie nach erfolgter Untersuchung des Wildkörpers ist ein "Wildursprungsschein" auszufüllen, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke erfasst werden.
Der Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe im Untersuchungslabor abzugeben.
Nähere Informationen zur Trichinenuntersuchung finden Sie auf der Seite Fleisch- & Trichinenuntersuchung.
Erforderliche Unterlagen
Den Antrag können Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde stellen.
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Antrag bei:
- Nachweis des Besitzes eines gültigen Jahresjagdscheines (Zuverlässigkeit)
- Nachweis der Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Jagd: Merkblatt - Informationen für Jägerinnen und Jäger aus dem Lebensmittelrecht
- PDF-Datei: Satzung des Kreises Mettmann über die Aufhebung der Satzung des Kreises Mettmann über die Erhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- PDF-Datei: Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
Interne Links
Kosten
Die Untersuchungsgebühr von in NRW geschossenen Wildschweinen für selbst entnommene und zur Untersuchungsstelle verbrachte Proben ist momentan in NRW kostenfrei.
Die Untersuchungen von Trichinenproben von anderen Tieren als Wildschweinen (z. B. Dachse, Waschbären etc.) und außerhalb von NRW geschossenen Wildschweinen sind gebührenpflichtig.
Wildschweine 11 €
Andere Tiere 15 €
Formulare zum Download
- (PDF, 1.1 MB)
- (PDF, 20 kB)