Mauersegler
Dieses Verbot gilt ganzjährig, also auch dann, wenn die Tiere auf Nahrungssuche oder in ihrem Winterquartier auf einem anderen Kontinent sind. Der Zugang zu den bestehenden Nestern darf auch nicht durch Baugerüste, Netze, Folien oder ähnliches versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Arbeiten zur Sanierung sollten aber bevorzugt in den Monaten von September bis Februar durchgeführt werden.
Näheres finden Sie in unserem Faltblatt, das Sie unter den "Publikationen" herunterladen können.
Während der Brutzeit der Vögel kann es passieren, dass Hauswände und Fenster von Kot beschmutzt werden. Einen wirksamen Schutz für Hausfassaden gegen die unerwünschte Verschmutzung bieten Kotbretter. Durch das Anbringen eines solchen Brettes, das den Kot und das Nistmaterial auffängt, können Sie die Verschmutzung reduzieren.
Schwalben und Mauersegler am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch aus diesem Grund sollte jeder dazu beitragen, dass dieser Lebensraum für die Tiere erhalten bleibt.
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