Lebensmittel- & Bedarfsgegenständeüberwachung
Die wissenschaftlichen Sachverständigen des Amtes für Verbraucherschutz untersuchen amtliche Lebensmittelproben mit modernsten Verfahren auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen.
Ein Beispiel:
Das erlaubte Haltbarmachen von Lebensmitteln durch ionisierende Strahlung wird angewandt, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und um schädliche Mikroorganismen abzutöten. Das Verfahren muss vom Hersteller auf der Verpackung kenntlich gemacht werden. Daraufhin kann beispielsweise überprüft werden, ob Ihre Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden.
Proben, die bei Betriebskontrollen oder auf Ihre Beschwerde hin genommen werden, werden beispielsweise untersucht auf
- Verunreinigungen,
- Genusstauglichkeit,
- die richtige Kennzeichnung und
- die auf den Etiketten angegebene Zusammensetzung.
Nähreres über die vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung können Sie in unserem Jahresbericht nachlesen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann