Fleisch- & Trichinenuntersuchung
Fleisch darf grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt und im Ergebnis das Fleisch als "tauglich" oder "tauglich nach Brauchbarmachung" beurteilt und gekennzeichnet worden ist.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die Fleisch-, Trichinen- und Wildbretuntersuchung.
Fleisch- & Trichinenuntersuchung
Trichinenuntersuchung & Wildbret
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