Tierseuchenbekämpfung
Durch die Tierseuchenbekämpfung sollen Krankheiten, die von Tier zu Tier oder von Tier zu Mensch übertragen werden können, verhindert und bei einem Ausbruch bekämpft werden.
Die effektive Tierseuchenbekämpfung setzt eine umfassende Datenerhebung voraus. Diese erstreckt sich über die Registrierung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Kennzeichnung von einzelnen Tieren bis hin zur Erfassung ihrer Handels- und Transportwege.
Beim Ausbruch einer Tierseuche oder einem bestehenden Seuchenverdacht werden unverzüglich weitreichende Maßnahmen für den betreffenden Bestand, sowie gegebenenfalls die umliegenden Betriebe und Tierhaltungen, ergriffen. Dies können eine Bestandssperre, Abgabe- und Aufnahmeverbote von Tieren, Tötungsmaßnahmen, Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten oder auch ein Einfuhrverbot sein.
Von großer Bedeutung ist die möglichst frühe Erkennung von Krankheitserscheinungen in Tierbeständen. Dies geschieht unter anderem über staatliche Überwachungsprogramme, bei denen in regelmäßigen Abständen Blut-, Milch- oder Kotproben entnommen und untersucht werden. Tiere, die aus Drittländern eingeführt oder aus EU-Ländern nach Deutschland verbracht werden, stehen unter besonderer Beobachtung.
Ziel all dieser Maßnahmen ist der Schutz des Menschen vor Krankheiten, die vom Tier auf ihn übertragen werden können, sowie einzelner Tierbestände und Regionen bis hin zum gesamten Bundesgebiet vor Seuchen und finanziellen Schäden.
Seit letzten Dezember wurde in Deutschland bei einigen Tieren die Blauzungenkrankheit festgestellt. Um eine Ausbreitung zu verhindern wurde nun auch der Kreis Mettmann als Sperrgebiet erklärt.
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