Jagdscheinausstellung
Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Er ist Ihre amtliche Erlaubnis zum Jagen. Welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen müssen und welche Kosten anfallen, können Sie hier nachlesen.
Bedingt durch die aktuelle Corona-Lage ist das Verfahren zur Jagdscheinverlängerung auf postalische und somit kontaktlose Verfahrensweise umgestellt worden. Eine persönliche Vorsprache ist daher aktuell weder erforderlich noch möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit dem unterschriebenen Antrag und der Versicherungsbestätigung daher per Mail an jagdschein@kreis-mettmann.de. Sie erhalten dann eine Information über das weitere Vorgehen. Sollten Sie Inhaber einer Jagdpacht sein, so teilen Sie dies bitte im Rahmen der Antragstellung mit.
Verlängerung / Jagdschein abgelaufen
Verlängern lassen können Sie Ihren Jagd- oder Falknerjagdschein bereits ab dem 01. Januar des Jahres, in welchem Ihr Jagdschein ausläuft.
Bitte übersenden Sie dazu vorab an die untere Jagdbehörde (siehe Ansprechpartner rechts):
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Jagdscheinverlängerung (unten stehend unter Formulare zum Download)
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
Die notwendige Zuverlässigkeitsprüfung wird daraufhin eingeleitet. Sobald diese abgeschlossen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Zu Ihrem Termin, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihr Jagdscheinheft
- Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein aktuelles Passfoto, wenn Ihr Jagdscheinheft voll ist
Ersterteilung
Wenn Sie nach erfolgreich bestandener Prüfung zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen möchten, übersenden Sie bitte vorab an die untere Jagdbehörde (s. Ansprechpartner rechts):
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Jagdscheinerteilung (s. unten unter Formulare)
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
- Ihr Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis in Kopie
- ggf. separat erworbene Sachkundenachweise in Kopie
Die notwendige Zuverlässigkeitsprüfung wird daraufhin eingeleitet. Sobald diese abgeschlossen ist vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde.
Zu Ihrem Termin bei der unteren Jagdbehörde bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein aktuelles Passfoto
- das Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis im Original
- ggf. separat erworbene Sachkundenachweise im Original
Wohnortwechsel
Hinweis: Gem. § 17 | Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich, wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Sind Sie in den Kreis Mettmann zugezogen, melden Sie sich bitte nach Ihrer erfolgten behördlichen Ummeldung, immer bei der unteren Jagdbehörde, damit Sie als Inhaber eines Jagdscheins im Kreis Mettmann geführt sind und die Adressänderung in Ihren Jagdschein eingetragen werden kann.
Sind Sie aus dem Kreis Mettmann verzogen, melden Sie sich bitte bei der unteren Jagdbehörde ab.
Hinweis: Für Waffenangelegenheiten ist die Kreispolizeibehörde Mettmann zuständig.
Jagdscheinersatz
Falls Sie Ihren Jagdschein verloren haben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzscheinheftes können Sie ein Jagdscheindoppel erhalten.
- (bei Verlust), 30 Euro.
Gebühren
Es gibt unterschiedliche Jagdscheinarten mit folgender Verwaltungsgebühr:
Jagdschein
- für ein Jahr, 35 Euro
- für zwei Jahre, 50 Euro
- für drei Jahre, 65 Euro
Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
Falknerjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
- für drei Jahre, 35 Euro
Falkner-Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 15 Euro
- für zwei Jahre, 20 Euro
Alle Ausländer-/Tagesjagdscheine
- (für 14 Tage), 15 Euro.
Sie erhalten einen Gebührenbescheid über die zu entrichtende Gebühr, die Sie zum Ausgleich innerhalb von 14 Tagen an die Kreiskasse entrichten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Link extern
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann