Fischerprüfung
Als Jugendlicher zwischen 10 und 15 Jahren können Sie sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers geangelt werden.
Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Lediglich der Jahresfischereischein berechtigt zum Angeln ohne Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers. Spätestens mit 16 Jahren muss, um rechtmäßig angeln gehen zu können, die Fischerprüfung abgelegt werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, müssen Sie die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Mettmann ablegen. Wohnen Sie nicht im Kreis Mettmann, möchten aber hier die Fischerprüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes. (Formulare zum Herunterladen siehe unten).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Abgefragt werden - mit jeweils 10 Fragen - Kenntnisse in sechs Fachgebieten:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Im praktischen Teil müssen Sie ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen, das weitere notwendige Zubehör hinzufügen und eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse auf Bildtafeln nachweisen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unten stehend unter dem externen Link "Verordnung über die Fischerprüfung".
Lehrgänge zur Fischerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden private Lehrgänge angeboten. Nähere Informationen zu diesen Lehrgängen erhalten Sie zu gegebener Zeit unten stehend unter "Publikationen".
Prüfungstermine
Die Teilnehmergrenze für die Fischerprüfung beim Kreis Mettmann ist erreicht. Damit ist keine Anmeldung mehr für die Fischerprüfung im Mai 2021 möglich.
Zu gegebener Zeit erhalten Sie hier Informationen darüber, wann die nächsten Fischerprüfungen stattfinden werden.
Erwerb des Fischereischeins
Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt (siehe Internetlinks unten) einen Fischereischein erwerben.
Verlust des Prüfungszeugnisses
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Ersatzzeugnis aus (Antragsformular zum Herunterladen siehe unten).
Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde
In begründeten Fällen können Sie, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde ablegen. Dafür benötigen Sie von uns eine Ausnahmegenehmigung, die Sie bei uns beantragen können (Antragsformular zum Herunterladen siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung circa 6 – 8 Tage in Anspruch nimmt.
Kosten
- 50 Euro für die Prüfung
- 30 Euro für eine erforderliche Nachprüfung
- 35 Euro für ein Ersatzfischerprüfungszeugnis
- 15 Euro für eine Ausnahmegenehmigung
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann