Wasserschutzgebiete
Zum Schutz der Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für diese Schutzzonen gelten besondere Ge- und Verbote.
Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen und Befreiungen von den Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnungen.
Verbote, Genehmigungs- und Anzeigepflichten gelten zum Beispiel für
- Abwassereinleitungen,
- Lagern/Ablagern von Stoffen,
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Wasserschutzgebiete gibt es in Teilgebieten der folgenden Städte im Kreis Mettmann:
- Erkrath: Sandheide/Sedental
- Haan-Gruiten: Sandheide/Sedental
- Hilden: Hilden-Karnap (z.Z. in Überarbeitung)
- Langenfeld: Langenfeld-Monheim, Leverkusen-Rheindorf
- Monheim am Rhein: Monheim-Baumberg, Langenfeld-Monheim
- Ratingen: Ratingen-Broichhofstraße, Bockum u. a., Am Staad
Zusätzlich werden öffentliche Trinkwassergewinnungen in Ratingen-Homberg sowie in Heiligenhaus betrieben. Für diese beiden Gewinnungsanlagen sind Wasserschutzgebiete in Planung. Das voraussichtliche Einzugsgebiet der Gewinnung Heiligenhaus umfasst auch Teilgebiete von Velbert.
Ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet, können Sie sich auch im Internetportal "NRW Umweltdaten vor Ort" anzeigen lassen. Einen Link hierzu finden Sie unten (Themenauswahl "Wasser").
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann