Niederschlagswasser-Einleitung - privat
Die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsanlage in den Untergrund oder die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer sind sogenannte Gewässerbenutzungen. Für diese müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Da Randbedingungen einer Einleitung oder Versickerung von Regenwasser entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Einleitung gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeiter.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann