Kleinkläranlagen
Für das Einleiten von gereinigtem häuslichen Schmutzwasser in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Grundstücke im Außenbereich ohne Anbindung an die öffentliche Kanalisation entsorgen das anfallende häusliche Schmutzwasser in der Regel über Kleinkläranlagen. Das mittels einer Kleinkläranlage gereinigte häusliche Schmutzwasser wird anschließend in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet. Der in der Kleinkläranlage verbleibende Schlamm wird durch die jeweilige Stadt im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht entsorgt.
Es bieten sich verschiedene Typen von Kleinkläranlagen für eine ordnungsgemäße Reinigung des häuslichen Schmutzwassers an. Für alle Kleinkläranlagen ist neben einer Eigenkontrolle ein Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Firma notwendig.
In einem Beratungsgespräch – auch vor Ort – informieren wir Sie gerne.
Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin mit uns vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann