Erdwärmenutzung
Wenn Sie Erdwärme (Geothermie) nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.
Erdwärme wird überwiegend mittels Erdwärmesonden gewonnen, die über senkrechte Bohrungen in den Untergrund eingebracht werden. Aber auch Sonderformen wie Erdwärmekollektoren, Energiepfähle, Koaxialsonden oder Grundwasserwärmepumpen kommen vereinzelt zur Anwendung. Je nach eingesetzter Technik werden dabei wasserführende Gesteinsschichten mittelbar oder unmittelbar erschlossen, und in der Regel werden wassergefährdende Wärmeträgermittel in den Anlagen eingesetzt. Sowohl der Einsatz wassergefährdender Stoffe als auch die Bohrungen selbst stellen für das Grundwasser eine potentielle Gefährdung dar. In Trinkwasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden daher in der Regel nicht zulässig.
Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben möglichst frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!Formulare
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erdwärmenutzung durch Erdwärmekollektoren (PDF, 143 kB)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erdwärmenutzung durch Grundwasser-Wärmepumpen (PDF, 186 kB)
Link extern
Energie Agentur NRW
LANUV - Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme
Online Geothermieportal NRW - Standortcheck
Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - LWG NRW
Zertifizierte Bohrunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W 120
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann