Bauliche Anlagen an Gewässern
Wenn Sie eine bauliche Anlage in oder an einem Gewässer errichten wollen, ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Brücken, Stege, Leitungen, Zäune und Uferbefestigungen in oder an Gewässern können zum Beispiel bei Hochwasserereignissen zu Behinderungen des Abflusses führen. Deshalb benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, wenn Sie eine bauliche Anlage in oder an einem Gewässer errichten wollen.
Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Informationen gemäß DSGVO
Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern nach § 22 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) NRW (PDF, 197 kB)
Planfeststellungen und Plangenehmigungen nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (PDF, 191 kB)
Wasserechtliche Stellungnahmen im Bauantragsverfahren (PDF, 197 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann