Naturschutzwacht
Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden (§ 69 Landesnaturschutzgesetz NRW).
Dieser Aufgabe wird die Naturschutzwacht dadurch gerecht, dass sie über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklärt, etwaige Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinweist oder im Falle uneinsichtiger Störer Vorgänge zur Anzeige bringt, sowie dadurch, dass sie der Naturschutzbehörde Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft macht.
Mit ihrer besonderen Ortskenntnis beobachten die Mitglieder der Naturschutzwacht die Entwicklungen in ihrem Dienstbezirk und haben dazu ein besonderes Augenmerk auf Baumaßnahmen, Gehölzrodungen und Müllablagerungen oder auf jede andere Art von Eingriffen oder umweltgefährdenden Beeinträchtigungen.
Im Kreis Mettmann ist die Naturschutzwacht in Dienstbezirken tätig, die an die Stadtgrenzen angelehnt sind. Eine Ausnahme gibt es nur bei dem Dienstbezirk 4 Heiligenhaus – Nord/Langenhorst.
Die Mitglieder der Naturschutzwacht bei der unteren Naturschutzbehörde weisen sich mit einem Dienstausweis und einem Dienstabzeichen aus und werden auch durch andere Stellen und Behörden unterstützt.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!