Nachtausnahmegenehmigung
In der Nachtzeit zwischen 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen, die die Nachtruhe stören, verboten.
Manchmal jedoch liegt es im öffentlichen Interesse, dass bestimmte Arbeiten zur Nachtzeit durchgeführt werden. Das können zum Beispiel Arbeiten am Gleiskörper der Eisenbahn sein.
In einem solchen Fall werden das öffentliche Interesse und das Interesse der Anwohner auf Gewährleistung der Nachtruhe gegeneinander abgewogen.
Auf Ihren Antrag hin können wir Ihnen einen Nachtausnahme- oder Ausnahmegenehmigung erteilen. Das Antragsformular finden Sie unten.
Erläuterungen zu dem, was eine Nachtausnahmegenehmigung ist und womit wir uns als Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann beschäftigen, können Sie in den unten bereitgestellten Dokumenten sowie auf den Seiten zu weiteren Themen nachlesen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
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40806 Mettmann