Genehmigungsverfahren für Anlagen
Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Erläuterungen zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen können Sie in den unten bereit gestellten Publikationen nachlesen. Auf die Erteilung der Genehmigung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllt sind.
Am Anfang eines jeden Genehmigungsverfahrens sollte ein Beratungsgespräch mit uns stehen. Wir stehen Ihnen im Vorfeld der Antragstellung, also bereits in der Planungsphase, bei allen Fragen zur Seite. Wir prüfen insbesondere auch, welche Immissionsschutzbehörde (Kreis Mettmann oder Bezirksregierung Düsseldorf) für Ihren Antrag die zuständige Genehmigungsbehörde ist.
In unserem Genehmigungsleitfaden haben wir alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren zusammengestellt. Sie erhalten darin Informationen zu den benötigten Unterlagen, zum Ablauf, der Dauer und den Kosten des Verfahrens. Ebenfalls finden Sie dort Hinweise auf die benötigten Formulare und Formblätter, auf die Sie über die Verlinkung „Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ zugreifen können.
Wir empfehlen Ihnen, ein erfahrenes Ingenieurbüro mit der Erstellung der Antragsunterlagen und der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen. Geeignete Sachverständige finden Sie im Internet.
Über die seit dem 1. Januar 2008 von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann durchgeführten und abgeschlossenen Genehmigungsverfahren und Veröffentlichungen informieren wir an dieser Stelle ebenfalls.
Vielleicht sind Sie als Anwohner von einer durch uns erteilten Genehmigung für eine Firma in Ihrer Nähe betroffen?
Darüber erhalten Sie Aufschluss in der rechten Randbox. Diese für jede kreisangehörige Stadt erstellten Listen enthalten alle seit dem 1. Januar 2008 erteilten Genehmigungen und, sofern dazu öffentliche Bekanntmachungen erfolgten, auch die Verlinkung dazu im Amtsblatt des Kreises Mettmann. Hinweis: Genehmigungsverfahren vor dem 1. Januar 2008 sind nicht dargestellt. Informationen zu betreffenden Firmen finden Sie gegebenenfalls unter dem Stichwort „Umweltinspektionen“ (siehe interner Link unten).
Je nach Anlagentyp ist für die Zulassung einer Anlage der Kreis Mettmann oder die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Umweltbehörde. Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU, siehe untenstehenden Link) festgelegt.
Vergleichbare Informationen über Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter dem angegebenen Link.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Publikationen
Genehmigungsbedürftige Anlagen (PDF, 26 kB)
Genehmigungsleitfaden (PDF, 174 kB)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (PDF, 682 kB)
Kurzinformation zum Genehmigungsverfahren (PDF, 68 kB)
Kostenblatt zur Gebührenabrechnung (PDF, 24 kB)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Stand 31.05.2017 (PDF, 361 kB)
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVU, Stand 17.04.2018 (PDF, 454 kB)
Link extern
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann