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Allgemeines

Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zum Immissionsschutz und zu den Aufgaben, die wir als Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann wahrnehmen.
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Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Das Immissionsschutzrecht legt die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Anlagen und das Verhalten von Menschen fest, damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen.
 
Erläuterungen zu dem, was Immissionsschutz ist und womit wir uns als Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann beschäftigen, können Sie in den unten bereitgestellten Dokumenten und bei den weiteren Themen nachlesen. Insbesondere haben wir Informationen zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, für Nachtausnahmegenehmigungen und zum Thema Nachbarbeschwerden für Sie vorbereitet.
 
Nebenstehend haben wir unsere allgemeinen Kontaktdaten angegeben. Ihren speziellen Ansprechpartner finden Sie in jedem Artikel.
 
Informationen zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz finden Sie auf der Seite „Genehmigungsverfahren“.
 
Auf aktuelle Veröffentlichungen zu neuen Genehmigungsverfahren weisen wir links in der Navigation in "Öffentliche Bekanntmachungen" hin.
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

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02104 99-0
 
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Ansprechpartner/in

Herr Jansen
Untere Immissionsschutzbehörde
Abteilungsleiter

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02104 99-2884
 
 
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