Allgemeines
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zum Immissionsschutz und zu den Aufgaben, die wir als Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann wahrnehmen. MehrGenehmigungsverfahren für Anlagen
Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.Mehr
Legionellen in Kühlanlagen
Legionellen können bei massenhaftem Auftreten in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen ernsthafte Erkrankungen auslösen. Diese Anlagen werden von uns überwacht. Sollte nach der Prüfung ein kritischer Befund vorliegen, wird dieser nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes hier veröffentlicht.Mehr
Luft-Wärme-Pumpen
Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen werden zunehmend zur Gebäudebeheizung und Warmwasseraufbereitung in Wohn- und Geschäftshäusern eingesetzt. Kommen diese Anlagen in Wohngebieten mit vielen eng benachbarten Wohnhäusern zum Einsatz, dann können die Geräusche der Anlagen Probleme und Konflikte im nachbarlichen Miteinander bewirken. Dies führt zu einer zunehmenden Zahl von Nachbarschaftsbeschwerden bei der Unteren Immisionsschutzbehörde. MehrMittelgroße Feuerungsanlagen - Anzeige und Registrierung
Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) unterliegen einer Anzeigepflicht. Neue Anlagen im Kreis Mettmann müssen Sie vor Inbetriebnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde anzeigen. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist.Mehr
Nachbarbeschwerden
Wenn durch den Betrieb von Anlagen Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht, Wärme- oder andere Strahlung verursacht und Sie dadurch gestört oder belästigt werden, können Sie sich bei uns beschweren. Wir gehen Ihrer Beschwerde nach. MehrNachtausnahmegenehmigung
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist die Nachtruhe geschützt. Sofern es unvermeidlich ist, dass ausnahmsweise lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden sollen, müssen Sie bei uns eine Ausnahmegenehmigung beantragen. MehrÖffentliche Bekanntmachungen
Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zu Anlagen der kreisangehörigen Städte einsehen, die einer Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen und ggf. den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.Mehr