Ein- & Aufbringen auf den Boden
Zum Schutz des Bodens schreibt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vor, dass durch das Auf- und Einbringen von Materialien (zum Beispiel Baggergut oder Mutterboden) auf den Boden keine schädlichen Einflüsse (beispielsweise Schadstoffanreicherungen) auf den Boden entstehen dürfen.
Aus diesem Grund müssen Sie uns, wenn Sie mehr als 800 Kubikmeter Material aufbringen wollen, dies schriftlich anzeigen.
Dies betrifft unter anderem Garten- und Landschaftsbaubetriebe, die zum Beispiel Grün- und Parkanlagen gestalten. Ebenso müssen Landwirte, die auf ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen Material aufbringen wollen, dies bei uns anzeigen.
Das Formular, mit dem Sie uns alle erforderlichen Angaben mitteilen können, steht unten für Sie bereit.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann