Transport & Vermittlung von Abfällen
Von Abfällen können schädliche Umwelteinwirkungen und erhebliche Belästigungen ausgehen. Deshalb sind das Transportieren, Handeln und Vermitteln mit Auflagen versehen. Hier finden Sie Informationen sowie Anzeige- und Antragsformulare.
Wichtige Neuregelung seit dem 1. Juni 2014:
Wenn Sie zum Beispiel als Handwerker im Nebenauftrag auch Abfälle transportieren, so müssen Sie dies nun ebenfalls beim Umweltamt des Kreises anzeigen. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie Abfälle nicht regelmäßig befördern. Es ist allerdings auch in diesen Fällen zu empfehlen, eine solche Anzeige einzureichen.
Händler & Makler von Abfällen
Sammler & Beförderer von Abfällen
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!