Entsorgungsanlagen
Der Kreis hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe, Entsorgungsanlagen für Abfälle bereitzustellen, um eine umweltgerechte Entsorgung in seinem Gebiet zu gewährleisten.
Zur Erfüllung der Entsorgungspflicht können wir uns auch Entsorgungsanlagen Dritter bedienen und mit ihnen Verträge abschließen.
Eine detaillierte Liste der Abfallarten, die von der jeweiligen Anlage angenommen werden, bietet der Abfallkatalog als Anlage zur Abfallsatzung des Kreises Mettmann (siehe Publikationen).
Acht Anlagen mit zum Teil unterschiedlichen Aufgaben stehen zur Verfügung. Die Adressen sowie Öffnungszeiten erhalten Sie in der Randbox "Entsorgungsanlagen für den Kreis Mettmann" auf der rechten Seite.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!