i-Kfz
Sie können den Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus stellen und die Gebührenzahlung gleich online mit erledigen.
Nachfolgend können Sie schnell und unkompliziert feststellen, ob für Sie die Nutzung von i-Kfz in Frage kommt.
Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Meine Kennzeichenplaketten müssen über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Plaketten wurden ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
- Meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Kfz-Schein) muss ebenfalls über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Zulassungsbescheinigungen wurden erst ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
- Ich bin Inhaber/in einer Kreditkarte oder Nutzer/in des Online-Bezahlverfahrens "giroPay".
- Das Fahrzeug ist im Kreis Mettmann zugelassen.
- Ich kann auch als Beauftragter des Fahrzeughalters tätig werden.
Allgemeine Voraussetzungen, die ich zur Nutzung von i-Kfz erfüllen muss (Ausnahme Außerbetriebsetzung)
- Ich verfüge über einen deutschen Personalausweis (ePA) oder einen elektronischen europäischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), um diese mittels Kartenlesegerät oder NFC-Funktion meines Smartphones nutzen zu können.
ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise benötigen Sie zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) im i-kfz-Verfahren KEINEN elektronischen Identitätsnachweis! -
Ich muss einmalig ein Nutzerkonto im STVA-Portal der Zulassungsstelle des Kreises Mettmann einrichten.
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Meine Kennzeichenplaketten müssen über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Plaketten wurden ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
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Meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Kfz-Schein) muss ebenfalls über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Zulassungsbescheinigungen wurden erst ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
- Ich bin Inhaber/in einer Kreditkarte oder Nutzer/in des Online-Bezahlverfahrens "giroPay".
Bei einer Zulassung, Umschreibung oder Änderung gilt es zu wissen:
- Ich muss als Privatperson tätig werden (darf kein gewerblich genutztes Fahrzeug auf eine Gewerbeadresse zulassen).
- Bei meinem Anliegen darf es sich nicht um den Eintrag einer technischen Änderung, eine Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel (zum Beispiel bei einer Heirat) handeln.
- Das Anliegen betrifft ein normales Kennzeichen. Es liegt kein Saison-/ Oldtimer- oder Historienkennzeichen vor.
- Meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) verfügt auch über einen verdeckten Sicherheitscode (solche wurden seit dem 01.01.2018 ausgegeben).
- Wenn ich die Kennzeichen an dem noch zugelassenen Fahrzeug behalte (Kennzeichenmitnahme), kann ich nach der Antragstellung sofort losfahren. Hierzu muss ich unbedingt binnen längstens 30 Minuten den Zulassungsbescheid über das Portal abrufen.
- Wenn ich neue Kennzeichen benötige, kann ich nicht direkt nach der Antragstellung losfahren.
- Den Kfz-Brief, Kfz-Schein (und je nach Einzelfall die Kennzeichenplaketten) erhalte ich innerhalb von drei Tagen nach Antragsbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsstelle Mettmann auf dem Postweg.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Link extern
Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Nutzungsvoraussetzungen - Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Video-Anleitung des BMVI zum Freilegen von Sicherheitscodes bei der Kfz-Online-Abmeldung mit i-Kfz
Video-Anleitung des BMVI zum Freilegen von Sicherheitscodes bei der Kfz-Online-Umschreibung mit i-Kfz
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr