Zulassungsbescheinigung I/Fahrzeugschein
Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung_II
(bei einer Fahrzeugfinanzierung beziehungsweise bei Fahrzeugleasing muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht zwingend vorgelegt werden. Es reicht eine Bestätigung der Bank, dass eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden darf) - Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Diebstahlsanzeige der Polizei oder Verlusterklärung
Wenn die Papiere zu einem Fahrzeug gehörten, das auf Ihre Firma zugelassen ist, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
Falls Sie Ihren Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung I verloren haben, benötigen Sie außerdem eine Verlusterklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins (Formular zum Herunterladen siehe unten).
Wenn Sie die Verlustmeldung durch eine andere Person erledigen lassen möchten, muss diese zusätzlich zu der von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung, Ihre Vollmacht (Vordruck zum Herunterladen siehe unten), Ihren originalen Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Bei einem Verkauf des Fahrzeuges geben Sie dem Käufer neben dem Kaufvertrag die ausgefüllte Verlusterklärung mit, soweit der Verlust des Kfz-Scheines Ihnen als noch eingetragenen Fahrzeughalter zuzurechnen ist.
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung I gestohlen wurde, legen Sie uns bitte die Diebstahlsanzeige der Polizei vor.
Kosten:
Ab 11,80 Euro, abhängig vom Aufwand (zuzüglich 30,70 Euro, wenn die Versicherung an Eides statt abgegeben werden muss).
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gern!
Link extern
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr