Umschreibung
Umschreibung mit Halterwechsel
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.
Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte (unten stehend unter den externen Links) auf unser STVA-Portal.
Wenn Sie
- Ihr Fahrzeug von einer anderen Person außerhalb des Kreises Mettmann gekauft haben oder das Fahrzeug anders in Ihren Besitz übergegangen ist oder
- ein bereits im Kreis Mettmann zugelassenes Fahrzeug erworben haben
müssen Sie es auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Bitte bringen Sie dazu für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und sie die Kennzeichen nicht übernehmen möchten
- Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer/ SEPA-Lastschriftmandat
Falls Sie die Umschreibung durch jemand anderen erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (Formulare zum Herunterladen siehe unten) und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, bringen Sie bitte außerdem mit:
- Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten,
- Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten,
- Nachweis der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.
Wenn das Fahrzeug auf eine Firma umgeschrieben werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (beispielsweise Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
- Vollmacht und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- Ab 19,90 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.
- Ab 30,20 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.
Internetbasierte Zulassung (iKfz)
- Ab 24,39 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.
- Ab 35,59 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.
Umschreibung ohne Halterwechsel
Wenn Sie in den Kreis Mettmann gezogen sind und Ihr Fahrzeug dadurch seinen Standort hierher ändert, müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.
Wenn Sie uns Ihre Änderung persönlich mitteilen möchten oder Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, bringen Sie bitte folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
- Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
Sofern Sie noch über die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verfügen, bringen Sie bitte neben dem Fahrzeugschein auch immer den Fahrzeugbrief mit, damit Ihnen neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt werden können.
Sie möchten Ihre Kennzeichen mit in den Kreis Mettmann nehmen und behalten? Dann ist ein Besuch der Zulassungsstelle nicht erforderlich. Wir bieten Ihnen an, uns diesen Sachverhalt auch online anzeigen (unten stehend unter den externen Links mit der "Internetbasierten Anzeige einer Adressänderung").
Kosten
Besucher der Kfz-Zulassungsstelle
Ab 17,60 Euro, wenn Sie Ihre Kennzeichen behalten.
Ab 28,20 Euro, wenn Sie ein neues ME-Kennzeichen wünschen.
Internetbasierte Anzeige einer Adressänderung:
20,29 Euro, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr