SEPA-Lastschriftmandat
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist unter anderem davon abhängig, dass der Fahrzeughalter im Rahmen der Zulassung, einer schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt.
Die Steuer kann vom Konto des Fahrzeughalters oder dem Konto eines Dritten abgebucht werden. In letzterem Fall bedarf das SEPA-Lastschriftmandat der Unterschriften von Halter und Kontoinhaber.
Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unten stehend unter den Formularen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Sie möchten eine andere Person mit der Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs beauftragen?
Sie sind Großkunde - Ihre Firma hat mindestens 30 Kraftfahrzeuge?
Was passiert mit dem SEPA-Lastschriftmandat, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden?
Wie erreiche ich die für den Kreis Mettmann zuständigen Zollbehörden direkt?
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen
Für Terminkunden:
Mo – Mi 08.00 – 11.30 Uhr,
13.30 – 14.45 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr