Halterpflichten
Als Halter eines Kraftfahrzeuges haben Sie Rechte, aber auch Pflichten denen Sie nachkommen müssen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die sogenannten Halterpflichten.
Als Halter eines Kraftfahrzeuges haben Sie laut Fahrzeugzulassungsverordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung bestimmte Pflichten. Sollten Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug von Amtswegen außer Betrieb setzen lassen.
Als Halterpflichten gelten unter anderem:
Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
Fahrtenbuch
Mängelbeseitigung
Mitteilungspflicht bei Änderung persönlicher Daten
Mitteilungspflicht bei Erwerb eines Fahrzeugs
Mitteilungspflicht bei technischen Änderungen
Mitteilungspflicht beim Verkauf eines Fahrzeugs
Regelmäßige Untersuchung eines Fahrzeugs
Zahlung der Kfz-Steuer
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr