Außerbetriebsetzung
Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
Während der Corona-Pandemie bietet die Zulassungsstelle Mettmann Ihnen zusätzlich ein vereinfachtes Abmeldeverfahren per Post an. Das Formular zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs finden Sie unten stehend.
Online-Außerbetriebsetzung
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) können Sie den Antrag auf Außerbetriebsetzung auch online stellen, soweit das Fahrzeug im Kreis Mettmann zugelassen ist (ansonsten nutzen Sie bitte das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde). Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen. Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte (unten stehend unter den externen Links) auf unser STVA-Portal.
Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen Mettmann und Langenfeld
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten, erledigen wir das schnell und zuverlässig für Sie. Hierbei darf Ihr Fahrzeug auch außerhalb des Kreises Mettmann zugelassen sein. Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenschild(-er)
- Anhängerverzeichnis (falls vorhanden)
- Verwertungsnachweis (falls vorhanden)
Sie können Ihren Antrag auch in einer der beiden Kreis-Service-Center in Ratingen oder Velbert stellen. Falls Sie das Fahrzeug später wieder anmelden und für die Wiederzulassung Ihre jetzige Kennzeichenkombination behalten möchten, sollten Sie diese fahrzeugbezogen bei der Abmeldung reservieren. Zudem ist es möglich, Ihre jetzige Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. In beiden Fällen beträgt die Reservierungsdauer 12 Monate.
Sie möchten Ihre bisherige Kennzeichenkombination sofort auf ein neues Fahrzeug übernehmen? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
- Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und am selben Tag ein neues Fahrzeug auf das gleiche Kennzeichen anmelden möchten, benötigen Sie einen neuen Satz Kennzeichen, falls Sie das Altfahrzeug nach der Abmeldung noch bewegen möchten.
- Es entstehen Ihnen Mehrkosten in Höhe von 25,60 Euro.
Die Kennzeichen dürfen erst in der Zulassungsstelle nach der Abmeldung und nach Aufforderung durch Ihren Sachbearbeiter entsiegelt werden. Es ist nicht zulässig, bereits entsiegelte Kennzeichen zur Abmeldung vorzulegen.
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- 7,80 Euro für die Außerbetriebsetzung
- 5,10 Euro für die Erfassung eines Verwertungsnachweises im Zusammenhang mit der Außerbetriebsetzung
- 25,60 Euro Kennzeichenreservierung für ein anderes Fahrzeug (online nicht möglich!)
- 2,60 Euro Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug
Internetbasierte Außerbetriebsetzung (iKfz)
- Ab 6,30 Euro zzgl. Versandkosten
- 2,60 Euro Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr