Zulassung
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, die so genannte Zulassung für Ihr Fahrzeug. Sie benötigen sie für Ihr neu oder gebraucht erworbenes Kraftfahrzeug, unabhängig davon, ob Sie es im Inland gekauft oder aus dem Ausland importiert haben.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zuzulassen. Klicken Sie bitte auf die für Sie interessante Art der Zulassung.
Bei offenen Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Kfz-Zulassungsverfahren stehen, oder bei offenen Kfz-Steuerforderungen (zuständig ist hier das Hauptzollamt Düsseldorf) dürfen wir für Sie nicht tätig werden.
Wir können für Sie erst tätig werden, wenn Sie diese Rechnungen beglichen haben.
100 km/h - Zulassung
Importzulassung
Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
Wiederzulassung
Zulassung auf Minderjährige
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen
Für Terminkunden:
Mo – Mi 08.00 – 11.30 Uhr,
13.30 – 14.45 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr