Umtausch Führerschein
Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den roséfarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), besteht für Sie seit März 2019 die Verpflichtung, diesen Führerschein in ein neues EU-einheitliches Dokument umzutauschen.
Aber keine Eile mit dem Umtausch Ihres Führerscheins in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein. Dieser Umtausch muss nicht „von heute auf morgen“ vorgenommen werden.
Die Fristen, bis zu denen der Umtausch spätestens abgewickelt werden muss, umfassen einen Zeitraum vom 19.01.2022 bis zum 19.01.2033 – je nach Ausstellungsdatum Ihres jetzigen Führerscheins.
Unten stehend können Sie unter „Publikationen“ sowohl einer Tabelle die einzelnen Umtauschfristen entnehmen, als auch Einblick in die rechtlichen Bestimmungen bekommen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechparter. Wir helfen Ihnen gern!
Wo und wie kann ich einen Antrag auf Umtausch meines Führerscheins stellen?
- Online
Hierzu nutzen Sie bitte unten stehend unter den externen Links das entsprechende Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass Sie uns nach Beantragung des EU-Kartenführerscheins im weiteren Verfahren – aufgrund gesetzlicher Vorgaben leider unvermeidbar – auf dem Postweg diverse Unterlagen (zum Beispiel Ihren aktuellen Führerschein im Original, eine unterschriebene Unterschriftenleiste) zusenden müssen. Der neue Führerschein wird Ihnen dann am Ende des Verfahrens direkt an Ihre Wohnanschrift zugesandt.
Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich durch die Online-Beantragung nicht wesentlich, aber Sie ersparen sich den Aufwand und die Zeit, den Antrag werktags, innerhalb der Öffnungszeiten, mit zuvor vereinbartem Termin oder Wartedauer vor Ort zu stellen. - Im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert)
- Im Kreis-Service-Center (KSC) Ratingen oder Velbert
- Bei uns in der Führerscheinstelle Mettmann
Ein Tipp: Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen oder Ihnen nach meinem erfolgreich zugemailten Online-Antrag nach Aufforderung zusenden?
- Ein gültiges Dokument zur Identifizierung Ihrer Person (für den Versand eine Kopie aller Seiten)
Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel - Ein biometrisches Lichtbild
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
Im Fall der Online-Beantragung müssen Sie uns diesen nach Aufforderung bitte zusenden.
Sie erhalten für die Übergangszeit der Antragsbearbeitung eine Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheins nach Eingang Ihres Online-Antrags zugesandt.
Auf Wunsch und besonderen Hinweis erhalten Sie gerne Ihren alten Führerschein entwertet (gebührenfrei) zurück, wenn Sie möchten. - Eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder roséfarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt wurde oder für den Fall, dass ihr bisheriger Führerschein nicht mehr lesbar ist.
Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt an uns per Mail fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104/99-4732 zufaxen.
Nur im Fall der Online-Beantragung benötigen wir darüber hinaus
- den Rückversand einer mit Ihrer Unterschrift versehenen Unterschriftenleiste, die wir Ihnen zuvor zugeschickt haben,
- den Nachweis über die Einzahlung der Ihnen zuvor mitgeteilten Gebühren (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug).
Wie lange dauert voraussichtlich die Zustellung meines neuen EU-einheitlichen Kartenführerscheins?
Aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge ist aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen. Bitte sehen Sie zugunsten einer zügigen Sachbearbeitung während dieser Zeit von schriftlichen oder telefonischen Rückfragen zum Sachstand ab. Wir danken für Ihr Verständnis und sind um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht.
Was kostet der Führerscheinumtausch?
- Umtauschantrag 24 Euro
- Ausnahmegenehmigung 5,10 Euro
- Direktversand des Führerscheins an Ihre Wohnanschrift 4,85 Euro (im Online-Verfahren zwingend erforderlich)
Gibt es Fälle, in denen ich meinen Führerschein unabhängig von der zeitlich gestaffelten Pflicht umtauschen lassen muss?
In folgenden Fällen müssen Sie einen Führerscheinumtausch auf den neuen EU-Führerschein veranlassen:
- Vor Erreichen des 50. Lebensjahres ist der Umtausch gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse auch über den Geburtstag hinaus beruflich oder privat nutzen möchten.
Dies trifft zu, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 sind, oder als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 eine Fahrzeugkombination mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,75 Tonnen fahren möchten.
In diesen Fällen weisen Sie bitte Ihre gesundheitliche Eignung durch Bestätigung eines Arztes Ihrer Wahl (gem. Anlage 5.1. Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als ein Jahr) nach und belegen bitte Ihr Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als zwei Jahre).
In diesen vorgenannten Fällen kostet Sie der Führerscheinumtausch 39,30 Euro.
Auch in diesen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen zugleich einen EU-Kartenführerschein auszustellen:
- Bei der Ausstellung eines internationalen Führerscheins,
- der Ausstellung einer Fahrerkarte,
- der Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Publikationen
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
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