Karteikartenabschrift
Die für Ihren neuen Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle fordert von Ihnen eine sogenannte Karteikartenabschrift, da der alte Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten - wann Sie welchen Führerschein gemacht haben.
Die benötigte Karteikartenabschrift können Sie schnell und kostenfrei online bei uns anfordern, indem Sie unten stehend unter den externen Links das Formular ausfüllen und uns "per Klick" zusenden. Wir übersenden die Karteikartenabschrift dann unmittelbar und kostenfrei an die für Sie zuständige Führerscheinstelle.
Im Einzelfall und auf besonderen Wunsch ist auch der Versand einer amtlich beglaubigten Fassung an Ihre Privatanschrift möglich.
In diesem Fall wird allerdings eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Externer Link
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