Fahrgastbeförderung
Die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist eine Zusatzfahrerlaubnis, die Sie benötigen, wenn Sie Personen befördern möchten (beispielsweise in Taxen, Mietwagen oder Krankenwagen). Der so genannte Personenbeförderungsschein wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für jeweils fünf Jahre.
Ihren Antrag für den Fahrgast-Beförderungsschein können Sie in unserer Führerscheinstelle in Mettmann stellen. Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- EU-Führerschein im Kartenformat
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „O“. Dieser Antrag ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich.
Alle Untersuchungen können auch zusammen bei einem Werks – oder Betriebsarzt, bei einem Arzt mit dem Zusatz Verkehrsmediziner oder den "Begutachtungsstellen für Fahreignung" durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B der Anlage 11 Staaten ist auch anerkennungsfähig.
Für Krankenwagen gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen. Zusätzlich benötigen Sie hier den Nachweis über die Schulung in erster Hilfe.
Ortskenntnisprüfung
Damit wir Ihnen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen erteilen können, müssen Sie in einer Prüfung nachweisen, dass Sie die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzen, in dem Beförderungspflicht besteht. Die Beförderungspflicht für den Kreis Mettmann erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet (alle zehn kreisangehörigen Städte).
Nähere Informationen zur Ortskenntnisprüfung finden Sie unter den Publikationen.
Kosten:
42,60 Euro für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
50,00 Euro für die Abnahme der Ortskenntnisprüfung (bei der Anmeldung zur Prüfung zu bezahlen).
Verlängerung
Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sind, können Sie bei Bedarf in unserer Führerscheinstelle in Mettmann eine Verlängerung beantragen.
Bitte bringen Sie dazu Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- Personenbeförderungsschein im Original
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „0“, 13,00 Euro (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde möglich). Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zum Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (nicht älter als 1 Jahr). Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Kosten: Es entstehen Gebühren in Höhe von 38,00 Euro.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
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Ansprechpartner/in
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Postfach
40806 Mettmann
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Straßenverkehrsamt
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