Fahrerkarte
Falls Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das ein digitales EG-Kontrollgerät zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten hat, benötigen Sie dafür eine Fahrerkarte. Beantragen können Sie diese bei uns.
- Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dazu eine Fahrerkarte. Sie ist fünf Jahre gültig.
Wenn Sie eine Fahrerkarte beantragen möchten, besuchen Sie uns bitte in Mettmann und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Kartenführerschein oder Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat (falls Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sind, müssen wir zuvor Ihren bisherigen Führerschein umtauschen; dadurch entstehen zusätzliche Kosten).
Kosten: 41 Euro
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr