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Ausländischer Führerschein

Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen können und welche Unterlagen wir dafür von Ihnen benötigen.

Wenn Sie als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, besteht Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins. 

  • Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines Aufenthalts von nicht mehr als 185 Tagen erworben wurden, können nicht anerkannt werden. Sie berechtigen Sie weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch können sie umgeschrieben werden.
  • Internationalen Führerscheine können ebenfalls nicht umgeschrieben werden.

Siedeln Sie nach Deutschland über, begründen also hier Ihren neuen Wohnsitz, unterliegen Sie dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Nicht jeder ausländische Führerschein berechtigt auf Dauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend ist, in welchem Staat der Führerschein erworben wurde, nicht die Nationalität des Antragstellers.

Mindestalter

  • Wenn Sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland nicht nutzen.
  • Ihr Führerschein darf außerdem erst nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres umgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt der Umschreibung müssen Sie also das nach deutschem Recht maßgebliche Mindestalter erreicht haben.

Bedeutung des Ausstellungslandes

  • Führerscheine, die durch in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten ausgestellt wurden, können, abhängig vom Ausstellungsstaat, ohne weitere Prüfung oder nach Bestehen einer Teilprüfung umgeschrieben werden.
  • Wenn Sie einen Führerschein aus einem so genannten Drittstaat besitzen (also weder EU- noch Fahrerlaubnis-Verordnung-Anlage 11-Staat), müssen Sie hier vor Umschreibung Ihres Führerscheins die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen. 

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder 

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert),
  • in einem der Kreis-Service-Center in Ratingen oder Velbert oder
  • bei uns in Mettmann.

Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Ihren ausländischen Führerschein
  • Amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten)
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV). Ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung 

Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie umschreiben möchten, benötigen wir außerdem folgende Unterlagen (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung):
 
Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T 

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E 

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E 

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg Art O bei Ihrem Bürgerbüro 

Kosten:
35,80 Euro bei einem Antrag auf Umschreibung eines EU-Führerscheins.
43,40 Euro bei Anträgen auf Umschreibungen von Führerscheinen der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung oder Drittstaaten. 
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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