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Aktuelle Hinweise

Aktuelle Entwicklung zum Pflichtumtausch Führerschein

Aktuelle Entwicklung zum Pflichtumtausch Führerschein

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhaber/innen in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.

Ob und wann auch Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in unserem Internet-Angebot auf der Seite "Umtausch Führerschein"  (s. Link intern).

 

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