Aktuelles
Sondermaßnahmen während der Corona-Lage
Terminanfragen für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle:
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de, Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle:
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de, Tel. 02104 99-1760
Antrag auf die befristete Erweiterung der Klasse B
Rettungsdienste und deren Träger nach dem Rettungsgesetz können aufgrund der Corona-Lage für das von ihnen eingesetzte Fahrpersonal eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen (Ausnahme zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnis Klasse B bis 7,5 t).
Den Antrag finden Sie hier.
Kennzeichenmitnahme möglich
Sie können
- bei einem Umzug,
- bei einem Fahrzeugerwerb
das bereits zugeteilte gesiegelte Kennzeichen innerhalb des Bundesgebietes behalten (Kennzeichenmitnahme).
Die Neuzuteilung eines Kennzeichens beim Wechsel des Zulassungsbezirks ist nicht erforderlich.
Die bisherigen Stempelplaketten verbleiben auf den Kennzeichenschildern.
Muss ein mitgenommenes Kennzeichenschild beispielsweise wegen einer Beschädigung erneuert werden, bleibt die mitgenommene Kennzeichenkombination bestehen, wird aber mit der Stempelplakette der nun örtlich zuständigen Zulassungsbehörde gesiegelt.
Sie sind nach wie vor verpflichtet, bei einem Umzug (Halter bleibt unverändert) im neuen Zulassungsbezirk Ihre Wohnanschrift eintragen zu lassen.
Sie benötigen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht den Kfz-Brief, keine elektronische Versicherungsbestätigung und kein SEPA-Mandat für die Zollbehörde.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!____________________________________________________________________________________________________________________________
i-Kfz – MEHR SERVICE für Sie durch die internetbasierte Fahrzeugzulassung
Privatpersonen, die kein gewerbliches genutztes Fahrzeug auf eine Gewerbeadresse zulassen, können bis auf wenige Ausnahmen alle Anträge rund um die Fahrzeugzulassung mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, im Internet stellen.
Weiterhin können Sie als der Fahrzeughalter oder ihr Bevollmächtigter ihr Fahrzeug im Internet rund um die Uhr außer Betrieb setzen.
In unserem Flyer führen wir alle Online-Services des Straßenverkehrsamtes für Sie auf.
Bitte überprüfen Sie immer im konkreten Einzelfall, ob Sie bereits ein i-Kfz-fähiges Fahrzeug besitzen und sich auch entsprechend online autorisieren können. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geben Ihnen hierzu weitere Informationen.
Im Einzelfall können Sie Ihr Fahrzeug dann ohne Behördenbesuch direkt im Straßenverkehr nutzen (Sofortiges Losfahren).
Sie erhalten Ihre Unterlagen nach Antragstellung per Post binnen 3 Tagen ab Antragsbearbeitung.
Ausgenommen von der vollautomatisierten Bearbeitung bleiben
- der Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere,
- die Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel
- die Änderung der Personendaten ohne Halterwechsel (zum Beispiel infolge Heirat)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Zulassungsstelle
SVA-Zulassung@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1756
Führerscheinstelle
SVA.Fuehrerschein@Kreis-Mettmann.de
Tel. 02104 99-1760