Unterstützung im Alltag Anerkennungsverfahren
Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Personen mit Pflegeverantwortung in der häuslichen Pflege sollen sich auf geprüfte und qualitätsgesicherte Unterstützungsleistung verlassen können.
Ein standardisiertes Anerkennungsverfahren für Unterstützungsangebote im Alltag trägt hierzu bei. Als Dienstleister erhalten Sie hier Informationen zum Antragsverfahren.
- Sie sind Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben?
Für die Antrags- und Verwaltungsverfahren hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) ein elektronisches Datenverarbeitungssystem namens PfAD.uia entwickelt. Die Nutzung dieses Verfahrens ist verpflichtend. Den direkten Link zum Antragsverfahren finden Sie unten stehend unter den externen Links.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns nach der erfolgreichen Eingabe aller erforderlichen Daten Ihren Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusenden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
Link extern
Erstes Gesetz zur Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (AnFöVO), Fassung vom 23.1.2019
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann