Rechtliche Betreuung von Volljährigen
Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen ihrer psychischen Krankheit oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.
Durch eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ kann man im Vorfeld eine oder mehrere Personen zur Erledigung seiner rechtlichen Angelegenheiten benennen. Wer diese Vorsorgemaßnahme nicht getroffen hat, braucht einen vom Gericht bestellten Betreuer, der beim Amtsgericht beantragt werden muss. Kontaktadressen finden Sie unten zum Herunterladen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung NRW sowie über das Bundesministerium (siehe externe Links unten).
Für Beratungen stehen die Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtsverbände (siehe Liste unter den Publikationen) und die Betreuungsstelle des Kreises gerne zur Verfügung.
Wenn Sie wissen wollen, welche Hilfen Sie vor Einrichtung einer Betreuung in Anspruch nehmen können oder ob durch bestimmte Maßnahmen eventuell eine Betreuung vermieden werden kann, wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste in Ihrer Stadtverwaltung (siehe Internetlinks unten). Wenn es um psychisch kranke Menschen geht, sprechen Sie bitte den Sozialpsychatrischen Dienst des Kreises an.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Link extern
Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Stadtverwaltung Erkrath
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Ansprechpartner/in
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