Frühförderung
Wir betreuen behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung aus dem Kreis Mettmann. Auffälligkeiten sollen dabei frühzeitig erkannt und bestmöglich behandelt werden.
Die Internet-Inhalte zum Thema Frühförderung werden gerade überarbeitet.
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Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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