Hilfe zum Lebensunterhalt
Reicht Ihr Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus? Haben Sie kein verwertbares Vermögen und sind nicht erwerbsfähig? Dann kann Ihnen eine Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) zustehen.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie, wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom, Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus ermöglicht die Hilfe zum Lebensunterhalt die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche. Schüler erhalten zum Beispiel die erforderlichen Hilfen zum Schulbesuch.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in Ihrer Stadt.
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Hilfe zum Lebensunterhalt Erkrath
Hilfe zum Lebensunterhalt Haan
Hilfe zum Lebensunterhalt Heiligenhaus
Hilfe zum Lebensunterhalt Hilden
Hilfe zum Lebensunterhalt Langenfeld
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Hilfe zum Lebensunterhalt Monheim am Rhein
Hilfe zum Lebensunterhalt Ratingen
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