Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von Menschen, die wegen ihres Alters oder aus medizinischen Gründen dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Informationen zur Zuständigkeit und Antragstellung finden Sie hier.
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichert, die wegen Alters oder aus medizinischen Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht mehr für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen.
Sie haben ein Recht auf Grundsicherung, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können,
- nachdem Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in Ihrer Stadt.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Erkrath
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Haan
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Heiligenhaus
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Hilden
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Langenfeld
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Mettmann
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Monheim am Rhein
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Ratingen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Velbert
Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung- Wülfrath
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