Eingliederungshilfe
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn dadurch unter anderem die Teilhabe am sozialen Leben und die Teilhabe an Bildung ermöglicht wird.
Ziel der Eingliederungshilfe ist, die Folgen einer Behinderung zu mildern oder abzuwenden und den behinderten Menschen zu einem weitgehend eigenständigen Leben zu befähigen.
Unsere Leistungen als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe umfassen beispielsweise
- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Schulbegleitungen,
- Heilpädagogische Maßnahmen,
- Autismus-Therapien.
Einige Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensabhängig.
Auch der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger kann für Leistungen der Eingliederungshilfe der zuständige Ansprechpartner sein. Weitere Informationen finden Sie auf der unten angegebenen Homepage des Landschaftsverbandes.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner oder richten Sie Ihr Anliegen an die Gruppen-E-Mail-Adresse. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Anlage zum Grundantrag - Datenschutzerklärung & Schweigepflichtentbindung (PDF, 20 kB)
Anlage zum Grundantrag - Gesetzesauszüge (PDF, 19 kB)
Antrag - Weiterbewilligung der Eingliederungshilfe (PDF, 150 kB)
Antrag - Erweiterung der Begleitung zur Schule (PDF, 106 kB)
Handout Schulbegleitung (PDF, 86 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Eingliederungshilfe allgemein
Frau Förster
Herr Lottermoser
Frau Mosman
N.N.
