Allgemeines
Das Sozialgesetzbuch XII enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland.
Die Leistungen der Sozialhilfe des SGB XII umfassen Hilfen in verschiedenen Lebenslagen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistungen, die von Ihrer Stadtverwaltung in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden.
Auch die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe und soll Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in Ihrer Stadt.